Bürgerinitiative

Oberursel Nord

Stellungnahme Heiko Klauer zur Offenlegung Bebauungsplan 238

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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Runge, sehr geehrte Frau Littig,

zum Bebauungsplan 238 „Siedlungslehrhof“ möchte ich mich im Rahmen der zweiten Offenlage wie folgt äußern:

 In der Bürgermeisterwahl haben Sie sich, sehr geehrte Frau Runge, klar und deutlich positioniert (Quelle: https://htk-oberursel-bm.klimawahlen.de) und ich darf Sie entsprechend zitieren:

 „Für mich hat eine ökologische Stadtentwicklung Priorität. Ich will mit resoluten Maßnahmen für Erhalt unversiegelter Flächen, Entsiegelung und Stadtbegrünung sorgen. Bei sämtlichen Bauvorhaben ist auf den Erhalt von Frischluftschneisen und Stadtbegrünung zu achten bzw. sind diese neu zu schaffen.

 Ich befürworte einen sozialen und nachhaltigen Stadtentwicklungsplan. Dabei geht es immer um eine Abwägung, denn auch in Zukunft soll Oberursel eine Stadt für alle Menschen sein. Dafür benötigen wir bezahlbaren Wohnraum. Beim Wohnungsbau stehe ich für eine Trendwende, es geht nicht darum, ob wir bauen, sondern wie und für wen. Ich ziehe eine Innenverdichtung der Außenverdichtung vor, Flächen müssen klimasensibel entwickelt werden. D.h. Wohnungsbau soll im Einklang mit den genannten Klimazielen stehen. Sie selbst haben im Fragebogen Punkte wie Ökostrom, Photovoltaik, Nutzung des ÖPNV, Stadtbegrünung, Frischluftschneisen, etc. genannt – Punkte denen ich mich anschließe. Ich möchte den Katalog noch um Grün-und Spielflächen, Vorgärtensatzung, Baumsatzung, Brauchwassersysteme, Zisternen und Regenwasserrückhaltebecken erweitern“

 „Die vom Menschen verursachte Klimakrise ist eine existentielle Bedrohung. Oberursel muss die Auswirkungen auf Klima und Umwelt bei sämtlichen Entscheidungen berücksichtigen.“ Die Offenlegung des B-Plan 238 zeigt, dass hier weiterhin entgegen dieser Aussagen geplant und vorgegangen wird.

Die geplante Versiegelung einer Grünfläche von über 11.000 qm im Außenbereich und die Vernichtung von ökologisch wertvollem, altem Baumbestand mit Gebäuden, Straßen, Wegen und Kanalisation zum Nutzen eines privaten Bauträgers kann nicht hingenommen werden. Neubauten dürfen vorrangig nur auf bereits versiegelten und infrastrukturell erschlossenen Flächen realisiert werden – Flächen sind wo möglich zu entsiegeln bzw aber nicht zu versiegeln!

Es ist geplant, ökologisch wertvollen Baumbestand zu vernichten, der in unseren Nachbarkommunen wie Bad Homburg oder auch Frankfurt/Main geschützt ist. Warum ist dieser Baumbestand in Oberursel aus Ihrer Sicht nicht schützenswert (Stichwort Baumsatzung)? Was kann für den Erhalt der Bäume getan werden? Bäume sind hervorragende Klimaschützer: Sie produzieren Sauerstoff und verbrauchen dabei das klimaschädliche CO2. So kann z.B. eine einzige ausgewachsene Buche Tag für Tag den Sauerstoff für bis zu 50 Menschen erzeugen – ohne Steckdose und völlig kostenlos noch dazu! Zudem verdunsten Laubbäume an heißen Sommertagen bis zu 400 Liter Wasser und entziehen dabei der umgebenden Luft Wärme. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels, ist es unerlässlich den noch vorhandenen und bereits für den Klimaschutz vor Ort wirksamen Baumbestand mit allen verfügbaren Mitteln und unter Einbeziehung aller potentiellen Akteure als unersetzliches Naturkapital für die Zukunft zu sichern. Gerade in letzten Jahren hat sich gezeigt, wir sich auch in Oberursel unser Klima – Stichwort Trockenheit –  verändert hat.

Die ausgewiesenen Ausgleichsflächen in Büdingen sind schön, haben für uns als Bürger in Oberursel mit einer Klima- und Umweltauswirkung in Oberursel erstmal wenig zu tun. Als Vertreter der Stadt und damit aller Bürger in Oberursel sind die Auswirkungen vor Ort in den Kern der Betrachtung zu stellen und damit die Auswirkungen auf die Bürger in Oberursel.

Die Projekte der Stadtplanungs- und Wohnbaupolitik sind hinsichtlich ihrer Klimarelevanz auf den Prüfstand zu stellen! Die Klimaauswirkungen des B-Plans 238 „Siedlungslehrhof“ sind zu prüfen – es darf keine Ausnahmen für Niemanden geben!

Der Klimaschutzbeirat in Oberursel ist in die Beratung über den B-Plan 238 „Siedlungslehrhof“ sofort einzubinden und muss eine Stellungnahme zur Klimaverträglichkeit ausarbeiten. Ohne die Expertise des Klimaschutzbeirats darf künftig kein Projekt in ein B-Plan Verfahren geführt werden, dies gilt auch für den B-Plan 238! In dem Baugrundgutachten gibt es Hinweise, dass der Untergrund offenbar nicht ganz einfach für die Bebauung ist. In den sonstigen Hinweisen Ziffer 13 wird das geplante Bauvorhaben als Baumaßnahme mit mittlerem Schwierigkeitsgrad eingestuft. Es könne nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass mit der Baumaßnahme verbundene Einflüsse auf die benachbarten Gebäude wirken. Ob daraus Schäden an den anliegenden Gebäuden entspringen können, könne zum jetzigen Zeitpunkt pauschal nicht beurteilt werden. Das Haus Heinrich-Kappus-Weg14 ist ein Kulturdenkmal und ist dem Baugrundgutachten zufolge von der Befürchtung von Bauschäden betroffen. Insbesondere durch die geplante Nähe der Bebauung zum unserem Kulturdenkmal. Eine Schädigung unseres denkmalgeschützten Gebäudes muss jedoch zwingend vollständig ausgeschlossen werden. Zu diesem Punkt gab es keine weiteren Ausführungen.

Die Lärmemission von Tierheim und Schützenverein ist „eine überschlägige Abschätzung“. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Lärmbelastung durch Hundegebell vom Tierheim in der Nacht so hoch ist, dass ein Schlafen bei gekippten Fenster nicht möglich ist. Eine überschlägige Abschätzung ist nicht ausreichend, die Stadt hat hier eine verbindliche Prüfung vorzunehmen! Die Schätzung basiert auf Daten von 1998 und dürften nicht mehr aktuell sein bzw. müssen aktualisiert werden.

Kein Ausbau des bestehenden Reitbetriebs auf dem Gelände des Siedlungsförderungsvereins zu einem Reitsportzentrum mit Läden und gastronomischen Einrichtungen!
Die in dem B-Plan festgeschriebene Ausbaumöglichkeit führt zu einer erheblichen Zunahme des privaten und gewerblichen Verkehrs in den angrenzenden Wohngebieten und zu wildem Parken in den Anliegerstraßen bei Veranstaltungen mit vielen hundert Besuchern. Ein schlüssiges Verkehrskonzept wird nicht vorgelegt. Die Verkehrserschließung führt u.a. an der Waldorfschule Oberursel, der Grundschule Eichwäldchen sowie dem Sportverein Eintracht Oberursel entlang. Wie wurde das Verkehrsaufkommen hier berücksichtigt?

Nur durch eine mit konkreten Maßnahmen unterlegte Klima-Strategie wird die Stadt ihrer Mitverantwortung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels gerecht – Flächenversiegelung stoppen, Parks und Grünanlagen zu grünen Spangen verknüpfen, neu Bäume pflanzen, abgestorbene Bäume ersetzen, Regenwasser für die Bewässerung nutzen, Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und nicht genutzten Freiflächen errichten, Photovoltaikanlagen auf privaten Anwesen massiv fördern.

Als Ergänzung zu meiner gestrigen Stellungnahme möchte ich den Aspekt Überflutungsschutz im Rahmen des B-Plan 238 noch ansprechen.

Die Stadtverordneten Versammlung hat ja bereits einstimmig beschlossen, dass der Magistrat aufgefordert wird einen Audit zur Überflutungsvorsorge in Auftrag zu geben. Dabei sollen Schwachstellen des technischen Überflutungsschutzes aufgedeckt werden, so dass die städtischen Ämter und Einrichtungen untersuchen, ob eine Überflutungsvorsorge gegeben ist. Schwerpunkt der Untersuchungen sind die Sachgebiete Stadtentwässerung, Stadtplanung, Hoch- und Tiefbau, die Umweltverwaltung und der Katastrophenschutz.

Die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 machen deutlich, dass auch Oberursel in seiner Hanglage am Taunus davon betroffen sein kann. Das RP arbeitet derzeit an einer Verordnung zur Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete bei einem 100 jährigen Starkregenereignis. Es ist zu erwarten, dass das im Jahr 2000 festgelegte Überschwemmungsgebiet jetzt mit der Neudefinition deutlich ausgeweitet wird.

Die geplante Versiegelung von 11.000 qm Grünfläche wird sich auf das Abwasser bzw. den Abfluss auswirken im Bereich Camp King, Rosengärtchen und des Siedlungslehrhofes auswirken. Wie wurde bzw. wir der Aspekt Überflutungsschutz im B-Plan Verfahren 238 berücksichtigt? Wir wird sichergestellt, dass sich die geplante Versiegelung nicht negativ auf Anlieger des Siedlungslehrhofes auswirkt bei einem Starkregenereignis auswirkt? Die beauftragten Untersuchungen müssen die Baumaßnahme im Rahmen B-Plan 238 berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Klauer

Heinrich-Kappus Weg 14

61440 Oberursel

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