Bürgerinitiative

Oberursel Nord

Offener Brief betreffend des Bebauungsplans 238

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Schreiben von Joachim Schares vom 12.03.2018 an die Vorsitzende des Ortsbeirats Oberstedten Claudia Hoffmann.
Das Schreiben wurde weitergeleitet an den Ersten Stadtrat Christof Fink, Herrn Bürgermeister Hans-Georg Brum und an alle Fraktionsvorsitzenden des Stadtparlaments.

Das Schreiben wurde von den Nachbarn der Lena- Himmelhuber-Strasse unterzeichnet


Betreff: Bebauungsplan 238, hier: Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (FNP)

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

mit Interesse aber auch großer Sorge verfolgen die Anwohner der Lina-Himmelhuber-Straße in Oberursel das o.g. Bebauungsplanverfahren, da wir als Anlieger des Forsthauswegs mittelbar betroffen sind. Wir wenden uns an Sie, da das Vorhaben morgen Abend im Ortsbeirat diskutiert wird.

Zunächst begrüßen wir die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans auf der Homepage der Stadt Oberursel, da so die notwendige Transparenz und die erforderliche Beteiligung der Bürger im Planverfahren ermöglicht wird. Wir entnehmen diesen Unterlagen den folgenden Hinweis (Begründung zum Bebauungsplan, S. 3):

„Bei der Bearbeitung des städtebaulichen Konzeptes sind die rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes, der Lärm- und Geruchsimmissionen sowie der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes nicht eingeflossen. Hierzu sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Untersuchungen durchzuführen. Des Weiteren sind die voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 (4) BauGB zu ermitteln. Die notwendigen Gutachten sowie der Umweltbericht und die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung werden bis zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB fertiggestellt.

Daher sind wir äußert verwundert und besorgt über den Beschluss des Bauausschusses vom 08.03.2018, mit dem ein Änderungsverfahren zur Änderung der Darstellung „Grünfläche, Parkanlage“ sowie von „Wohnbaufläche, Bestand“ in „Sondergebiet Pferdehaltung/Reiten“ beantragt wird.

Es ist für uns als Anwohner nicht hinzunehmen, dass eine solche Änderung beantragt wird, ohne die erforderlichen Auswirkungen des Plans zu kennen. Hier wird unserer Meinung nach eine unzulässige Vorfestlegung durch den Ausschuss, den Ortsbeirat und die Stadtverordneten getroffen, die der von Herrn Bürgermeister Brum und der Verwaltungsspitze zugesicherten „Ergebnisoffenheit“ vollständig zuwiderläuft.

Wir bitten daher die Beschlüsse solange auszusetzen, bis die Auswirkungen hinreichend klar sind.

Des weiteren sind wir in diesem Zusammenhang verwundert über die Aussagen, die derzeit zum Themenbereich Erschließung getroffen werden. Während die Unterlagen zum Vorentwurf ausführen, dass bis zur öffentlichen Auslegung geprüft wird „in welcher Weise die geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des vorhandenen Wege- und Straßennetzes sowie deren Leistungsfähigkeit erschlossen werden können“ ist der Bauausschuss anderweitig informiert worden. Dort führte Herr Bürgermeister Brum aus, dass die Erschließung des Reiterhofs über den Forsthausweg geführt werden soll.

Hier gilt das vorangesagte: Es ist für uns als Anwohner nicht hinzunehmen, dass man sich auf ein Erschließungskonzept festlegt, ohne die erforderlichen Auswirkungen des Plans zu kennen.

Grundsätzlich geben wir zu bedenken, dass der der Forsthausweg bereits heute vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen unterliegt, die zu einer unverträglichen Überlagerung von Reitschul- und Wirtschaftsverkehren mit anderen Nutzerverkehren führen würde:

  • Überlagerung mit Rad- und Fußverkehr zur Frankfurt International School,
  • Überlagerung mit dem Verkehr zum Tierheim,
  • Überlagerung mit dem Verkehr zum Schützenhaus,
  • Überlagerung mit der Radroute Oberursel-Hohemark-Saalburg,
  • Überlagerung mit Verkehren der Waldwirtschaft,
  • Überlagerung mit Wanderverkehren (Parkierung der Ausflügler am Tierheim),

Zudem ist zu bedenken, dass durch eine fehlende Beleuchtung des Forsthauswegs besonders Fußgänger und Radfahrer in der dunklen Jahreszeit gefährdet sind.

Wir lehnen daher den Forsthausweg als Erschließungsoption für das Sondergebiet ab, da Lkw- (Futter, Mist, Tierarzt etc.) sowie Pkw-Verkehr mit Pferdeanhänger zu Konflikten führen:

  • Querschnitte lassen keinen Begegnungsverkehr Lkw/Lkw zu
  • Querschnitte lassen keinen Raum für Fahrverkehr, Fußgänger- und Radverkehr
  • Wege dienen freizeitsuchenden Fußgängern und Radfahrern und Sportaktivitäten
  • Wege werden sehr häufig von Kindern (KIFAZ, Kindergärten) und Senioren (Einrichtungen an der Hohemarkstraße) genutzt
  • Wege dienen als Fußwegevebindung zur U-Bahnhaltestelle an der Hohemark Straße

Die Erschließung des Reiterhofs wird von uns Anwohnern abgelehnt und wir erwarten eine umfängliche Prüfung und Erörterung durch einen Fachgutachter, bevor Beschlüsse zur Änderung des regionalen Flächennutzungsplans gefasst werden.

Für die Anwohner der Lina-Himmelhuber-Str.:
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Mit freundlichen Grüßen

Joachim Schares, Lina-Himmelhuber-Str. 47, 61440 Oberursel

 

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