Bürgerinitiative

Oberursel Nord

Bürgermeisterkandidat Thorsten Schorr reagiert auf offenen Brief der BI

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Sehr geehrter Herr Canton,
sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative Camp King,

das Gebiet am Siedlungslehrhof ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche-Bestand“ und im Norden (angrenzend an B455) als „Grünfläche-Parkanlage“ dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht, allerdings hat das Stadtparlament im Herbst 2014 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Eigentümer beabsichtigt, bestehende Nutzungen für Pferdehaltung mit Reiteinrichtungen neu zu ordnen, zu sichern und zu erweitern. Außerdem ist nach Angaben des Eigentümers die Entwicklung von Wohnbebauung (unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes) geplant. Geplant sind vom Eigentümer 28 Wohnungen (20 Einfamilienhäuser, 2 Doppelhäuser, 4 Reihenhäuser). Der Baumbestand soll erhalten werden. Mit den Erlösen aus dem Wohnungsbau will der Siedlungsförderungsverein langfristig die denkmalgeschützten Gebäude und andere Projekte des Siedlungsfördervereins sichern.

Das klingt zwar grundsätzlich nachvollziehbar, aber wie Sie zu Recht kritisch bemerken, drohen auch andere Begleiterscheinungen. Die Entwicklung hätte Auswirkungen für soziale Infrastruktur und Verkehr. Dabei muss aus meiner Sicht beachtet werden, dass die massive Neubautätigkeit entlang der Hohemarkstrasse im Norden unserer Stadt noch nicht verdaut ist. Problematisch ist ganz besonders die geplante verkehrliche Anbindung des Gebiets, insbesondere für LKW!

Ich will mich dem Wunsch des Siedlungsförderungsvereins nicht gänzlich verschließen, aber Voraussetzung für meine Zustimmung zu einer Wohnbebauung sind sehr präzise Festlegungen. Um überhaupt einer Bebauung zustimmen zu können, müssten diese Festlegungen nach meiner Überzeugung folgende Eckpunkte enthalten: Eine lockere Wohnbebauung darf nur so dimensioniert sein, wie für die Finanzierung des Erhalts der bestehenden Gebäude des Eigentümers erforderlich sind. Ein Teil der Wohneinheiten muss darüber hinaus mit niedriger Erbpacht als bezahlbarer Wohnraum für Familien zur Verfügung gestellt werden. Unverzichtbar ist für mich die Freihaltung einer Grünzone (entlang der B455) als Vernetzung der Grünflächen vom Wald oberhalb der FIS bis hin zu Grünflächen im Eschbachweg.

Eine verkehrliche Anbindung des geplanten Neubaugebiets über den Forsthausweg muß mit Priorität geprüft werden.

Der Aufstellungsbeschluss ermöglicht nunmehr dem Eigentümer eine Konkretisierung seiner Planungsabsichten. Darüber muss die Stadt Oberursel dann mit den Anwohnerinnen und Anwohnern eine intensive Diskussion führen. Sowohl ich selbst wie auch die CDU-Fraktion haben deutlich darauf hingewiesen, dass unsere Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens keine spätere Zustimmung zu einer Bebauung präjudiziert. Gerade an dieser sensiblen Stelle am Ortsrand müssen Baumassnahmen äußerst kritisch beurteilt werden. Für uns wird dabei gerade das Ergebnis der Diskussion mit den Anwohnern entscheidend für unsere spätere Haltung zu einem Bebaungsplan-Entwurf werden.

Im Sinne meiner o.g. Ausführungen habe ich mich sowohl bei meinem Ortsrundgang am 22. April 2015, als auch im Rahmen der TZ-Podiumsdiskussion am 28. Mai 2015 in der Stadthalle geäußert. Selbstverständlich stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schorr

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